Klasse A – Krafträder

Klasse A – Krafträder

Die Aufstiegsregelungen

Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 entfällt beim Aufstieg in die nächst höhere Zweiradklasse die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten!

Hier die neuen Aufstiegsregelungen im Detail:

Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist.

Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Wo liegen die Hürden?

Mindestalter: 24 Jahre (Direkterwerb), 20 Jahre (Stufenerwerb), 21 Jahre (für Trikes)

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

eingeschlossene Klassen: A1, AM

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4

Was muss ich mitbringen?

Lichtbild

Sehtest

„Erste Hilfe Kurs“ mit mindestens 9 UE – anerkannt nach Fahrerlaubnis-Verordnung

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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Klasse A2 – Krafträder bis 35 kW

Klasse A2 – Krafträder bis 35 kW

Die Aufstiegsregelungen

Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 entfällt beim Aufstieg in die nächst höhere Zweiradklasse die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten!

Hier die neuen Aufstiegsregelungen im Detail:

Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist.

Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Wo liegen die Hürden?

Mindestalter: 18

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

eingeschlossene Klassen: A1, AM

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4

Was muss ich mitbringen?

Lichtbild

Sehtest

„Erste Hilfe Kurs“ mit mindestens 9 UE – anerkannt nach Fahrerlaubnis-Verordnung

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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Klasse A1 – Leichtkrafträder

Klasse A1 – Leichtkrafträder

Die Aufstiegsregelungen

Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 entfällt beim Aufstieg in die nächst höhere Zweiradklasse die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten!

Hier die neuen Aufstiegsregelungen im Detail:

Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist.

Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Wo liegen die Hürden?

Mindestalter: 16

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

eingeschlossene Klassen: AM

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4

Was muss ich mitbringen?

Lichtbild

Sehtest

„Erste Hilfe Kurs“ mit mindestens 9 UE – anerkannt nach Fahrerlaubnis-Verordnung

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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Klasse AM – Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge

Klasse AM – Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge

Die Aufstiegsregelungen

Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 entfällt beim Aufstieg in die nächst höhere Zweiradklasse die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten!

 

Hier die neuen Aufstiegsregelungen im Detail:

Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist.

Was darf ich fahren?

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge; max. 45 km/h bbH; Elektromotoren bis 4 KW, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Wo liegen die Hürden?

Mindestalter: 15

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 2

Was muss ich mitbringen?

Lichtbild

Sehtest

„Erste Hilfe Kurs“ mit mindestens 9 UE – anerkannt nach Fahrerlaubnis-Verordnung

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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Mofa

Mofa

Was darf ich fahren?

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Wo liegen die Hürden?

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
eingeschlossene Klassen: /

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?

Übungsstunden: mind. 90 Minuten
Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten: 6

Was muss ich mitbringen?

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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