Klasse AM – Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge
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Die Aufstiegsregelungen
Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 entfällt beim Aufstieg in die nächst höhere Zweiradklasse die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten!
Hier die neuen Aufstiegsregelungen im Detail:
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist.
Was darf ich fahren?
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge; max. 45 km/h bbH; Elektromotoren bis 4 KW, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Wo liegen die Hürden?
Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Wie viele Fahr- und Theoriestunden?
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Was muss ich mitbringen?
Lichtbild
Sehtest
„Erste Hilfe Kurs“ mit mindestens 9 UE – anerkannt nach Fahrerlaubnis-Verordnung
Nachweis über Tag und Ort der Geburt