Klasse A2 – Krafträder bis 35 kW
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Die Aufstiegsregelungen
Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 entfällt beim Aufstieg in die nächst höhere Zweiradklasse die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten!
Hier die neuen Aufstiegsregelungen im Detail:
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist.
Was darf ich fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Wo liegen die Hürden?
Mindestalter: 18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: A1, AM
Wie viele Fahr- und Theoriestunden?
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Was muss ich mitbringen?
Lichtbild
Sehtest
„Erste Hilfe Kurs“ mit mindestens 9 UE – anerkannt nach Fahrerlaubnis-Verordnung
Nachweis über Tag und Ort der Geburt