Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.

Die Ausbildung kann individuell auf Automatik- oder Schaltgetriebe durchgeführt werden.

Wo liegen die Hürden?

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 5 Jahre Klasse B
Mindestalter: 25 Jahre
Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl
196): keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Ärztliche Untersuchung: nein

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?

Mindestanforderungen:

Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten: mindestens 4x

Praxis-Doppelstunden à 90 Minuten: mindestens 5x

tatsächliche Übungsstunden: nach Bedarf

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